Energieaudit

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.

Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.

Das BAFA ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen.

Um den Energieauditoren die Durchführung der Energieaudits zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Leitfaden erstellt. Er dient den Energieauditoren als Anwenderhilfe zur Erstellung von Energieauditberichten nach DIN EN 16247-1.

Zu den Grundlagen und allgemeinen Fragestellungen der Unternehmen rund um die Auditierungspflicht bietet das Merkblatt für Energieaudits weitere Informationen.

Weitere Informationen finden Sie hier.